Beispielbericht: fiktiver Musterladen. Technisch gemessene Testseiten, kein Kundenfall.
Werbewahr
Prüfbericht: http://127.0.0.1:37365/
Automatisierte Prüfung Ihrer Umweltaussagen nach dem UWG.
Geprüft am
09.09.2026
Geprüfte Seiten
12
Maßstab
UWG in der Fassung ab dem 27. September 2026
Fassung
Vollständiger Bericht
Gemessen wird am UWG in der Fassung, die am 27. September 2026 in Kraft tritt. Es setzt die europäische EmpCo-Richtlinie um und verbietet pauschale Umweltaussagen ohne Beleg. Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die bis heute nicht verabschiedet ist. Geprüft wird gegen
8 einzelne Anforderungen, den Prüfkatalog dazu finden Sie
weiter unten.
Ergebnis
42/100
Deutlicher Handlungsbedarf
11 Kritisch11 Hoch11 Mittel0 Niedrig
Die automatisierte Prüfung hat 33 Fundstellen gefunden, die auf 3 Ursachen zurückgehen. Unten steht jede Ursache einmal, mit Fundstelle, Rechtsgrundlage und einer konkreten Maßnahme.
Wie die Zahl zu lesen ist: Sie beginnt bei 100, und jede
gefundene Ursache nimmt einen Anteil davon weg, schwere mehr als leichte und weit verbreitete mehr
als einzelne. Sie zeigt damit, wie weit die Website von den geprüften Anforderungen entfernt ist,
und sie bewegt sich sichtbar, sobald Sie etwas beheben. Sie ist keine Schulnote und kein
Anteil erfüllter Anforderungen, und sie sagt nichts über die Punkte, die eine Maschine
nicht entscheiden kann. Das Wort daneben folgt nicht aus der Zahl, sondern aus dem
schwersten gefundenen Mangel; zwei Websites mit derselben Zahl können deshalb verschieden
eingestuft sein. Was geprüft wurde, steht im Prüfkatalog weiter unten.
Kritisch, Hoch, Mittel und Niedrig bezeichnen die Priorität der Hinweise nach der jeweiligen Prüfregel. Sie bewerten weder die Wahrscheinlichkeit rechtlicher Folgen noch den Aufwand einer Änderung. Eine Stufe mit der Zahl 0 heißt: dazu haben wir nichts gefunden.
Grenzen dieser Prüfung
Damit Sie das Ergebnis richtig einordnen können, legen wir offen, was nicht geprüft werden konnte:
Geprüft wurde Ihre Website so, wie sie beim Aufrufen am Rechner erscheint. Bereiche, die erst nach einem Klick aufgehen (Klappmenüs, Dialogfenster, Bestellschritte) oder nur in der Ansicht für Handys erscheinen, waren dabei nicht sichtbar und wurden bewusst nicht bewertet. Zu diesen Bereichen sagt der Bericht nichts, weder gut noch schlecht.
Alle Funde
Kritisch
1. Die Aussage „klimaneutral“ steht auf dieser Seite. Beruht sie auf dem Ausgleich von Emissionen und nicht auf deren tatsächlicher Verringerung, ist sie ab dem 27. September 2026 unzulässig, und zwar auch dann, wenn Sie daneben erklären, wie ausgeglichen wird. Schon heute verlangt die Rechtsprechung, dass die Aufklärung in der Werbung selbst steht.
11 Fundstellen auf 11 Seiten
Fundstellen
Auf allen Fundstellen derselbe Beleg:
Wir versenden klimaneutral, weil wir die Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgleichen.
UWG (Fassung ab 27.09.2026) Anhang zu § 3 Absatz 3 Nummer 4c
das Treffen einer Aussage, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet und nach der ein Produkt hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat (Anhang zu § 3 Absatz 3 Nummer 4c UWG).
Prüfen Sie, worauf sich die Aussage stützt. Beruht sie auf Ausgleichszahlungen für Emissionen, ist sie ab dem 27. September 2026 unabhängig von jeder Erläuterung unzulässig. Zulässig bleiben Aussagen über tatsächlich verringerte Emissionen, wenn Sie die Verringerung belegen können.
Hoch
2. Die Aussage „umweltfreundlich“ steht auf dieser Seite, ohne dass daneben erklärt wird, worauf sie sich stützt. Ab dem 27. September 2026 ist eine solche allgemeine Umweltaussage unzulässig, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist.
UWG (Fassung ab 27.09.2026) Anhang zu § 3 Absatz 3 Nummer 4a, § 2 Absatz 2 Nummer 1
„allgemeine Umweltaussage“ eine … getätigte Umweltaussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten ist und bei der die Spezifizierung der Umweltaussage nicht klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium angegeben ist
Schreiben Sie unmittelbar neben die Aussage, worauf sie sich stützt: woraus das Material besteht, wie viel Prozent es sind, nach welchem Standard geprüft wurde. Ein Verweis auf eine Seite mit dieser Angabe genügt ebenfalls, ein Sternchen mit Fußnote am Seitenende nicht.
Mittel
3. Auf dieser Seite steht ein Versprechen für die Zukunft („klimaneutral“), ohne dass daneben ein einsehbarer Umsetzungsplan verlinkt wäre. ab dem 27. September 2026 ist eine solche Aussage irreführend, wenn ihr keine öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zugrunde liegen.
11 Fundstellen auf 11 Seiten
Fundstellen
Auf allen Fundstellen derselbe Beleg:
Bis 2030 werden wir vollständig klimaneutral wirtschaften.
mit ihr gegenüber Verbrauchern eine Umweltaussage über die künftige Umweltleistung getroffen wird, ohne klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind
Verlinken Sie neben dem Versprechen den Plan, der dahintersteht: mit messbaren Zwischenzielen, Terminen und der Angabe, wer ihn von außen überprüft. Steht kein solcher Plan öffentlich, nehmen Sie das Versprechen aus der Werbung.
Ihre Aufgabenliste
Die Funde von oben, umgedreht in Handgriffe und sortiert danach, was am meisten bringt. Wenn Sie oben anfangen und sich nach unten arbeiten, beheben Sie
zuerst, was am meisten Menschen betrifft.
Was Sie nicht selbst erledigen können, geben Sie weiter, indem Sie
diesen Bericht unverändert weiterreichen. Er nennt zu jedem Punkt die
Fundstelle, die Rechtsgrundlage und die nötige Änderung. Damit kann jede Person
arbeiten, die Websites baut.
3
Aufgaben insgesamt
3
davon ohne fremde Hilfe erledigbar
Wir konnten nicht erkennen, womit Ihre Website gebaut ist.
Sie läuft also wahrscheinlich nicht mit einem der verbreiteten Baukastensysteme.
Deshalb steht unten kein Klickweg für einen Verwaltungsbereich, sondern nur, was
zu tun ist. Wenn Sie uns Ihr System nennen, liefern wir die Wege dafür nach.
1
Prüfen Sie Ihre Klimaaussage auf ihren Grund
Beruht die Aussage auf dem Kauf von Ausgleichszertifikaten, wird sie ab dem 27. September 2026 ohne Abwägung unzulässig. Eine bessere Erklärung hilft dann nicht mehr.
sehr hohe Wirkung11 Fundstellen auf 11 Seiten
Das können Sie selbst erledigen
So geht es in jedem System
Klären Sie im Haus, worauf sich die Aussage stützt: auf gemessene Verringerung oder auf Ausgleichszahlungen.
Beruht sie auf Ausgleich, nehmen Sie sie aus der Werbung. Betroffen sind auch Formulierungen wie „klimaneutraler Versand“ in der Kasse und in Bestätigungsmails.
Beruht sie auf einer echten Verringerung, benennen Sie diese: „Wir haben die Emissionen je Sendung seit 2023 um 40 Prozent gesenkt, weil wir innerhalb Deutschlands per Bahn versenden.“
Denken Sie an Verpackungsaufdrucke und an Zahlungsseiten Ihres Versanddienstleisters, die Ihre Kundschaft ebenfalls sieht.
2
Schreiben Sie neben jede Umweltaussage, worauf sie sich stützt
Ab dem 27. September 2026 ist eine Umweltaussage ohne Erläuterung an derselben Stelle unzulässig. Abmahnungen in diesem Bereich kommen von Wettbewerbern und Verbänden, nicht von einer Behörde, und sie kommen schnell.
hohe Wirkung11 Fundstellen auf 11 Seiten
Das können Sie selbst erledigen
So geht es in jedem System
Suchen Sie die im Bericht genannte Stelle auf Ihrer Seite.
Ergänzen Sie im selben Absatz einen Halbsatz, der das WIE oder das WIE VIEL nennt. Zum Beispiel: „Umweltfreundlich verpackt: Der Karton besteht zu 90 Prozent aus Altpapier.“
Steht die Erläuterung auf einer anderen Seite, verlinken Sie sie direkt neben der Aussage. Ein Sternchen mit Fußnote am Seitenende genügt nicht.
Können Sie nichts Konkretes nennen, streichen Sie die Aussage. Das ist der sichere Weg und kostet nichts.
3
Verlinken Sie den Plan hinter Ihrem Versprechen
Ein Ziel ohne einsehbaren Weg dorthin gilt ab dem 27. September 2026 als irreführend. Wer den Plan hat, muss ihn nur zeigen.
mittlere Wirkung11 Fundstellen auf 11 Seiten
Das können Sie selbst erledigen
So geht es in jedem System
Legen Sie eine Seite an, auf der die Zwischenziele mit Jahreszahlen stehen.
Nennen Sie dort, wer den Fortschritt von außen prüft, und machen Sie dessen Ergebnisse zugänglich.
Verlinken Sie diese Seite unmittelbar neben dem Versprechen, nicht nur in der Fußzeile.
Gibt es keinen solchen Plan, formulieren Sie das Versprechen als Absicht ohne Jahreszahl, oder nehmen Sie es heraus.
Dazu kommen 5 Punkte, die kein Programm
entscheiden kann. Sie stehen unten im Prüfkatalog, jeder mit einer Anleitung zum Selberprüfen.
Prüfkatalog: alle 8 Kriterien
Wir sind jedes Kriterium des Maßstabs UWG in der Fassung ab dem 27. September 2026
durchgegangen, nicht nur die, bei denen wir etwas gefunden haben. So sehen Sie,
was geprüft wurde und was noch offen ist.
3
Kriterien haben wir für Sie entschieden
3
davon mit Handlungsbedarf
5
bleiben zum Selberprüfen, jedes mit einer Anleitung unten
Ein Kriterium ohne Befund heißt nicht, dass dieser Punkt erfüllt ist.
Es heißt, dass die maschinell prüfbaren Anteile unauffällig waren. Wo eine Maschine
grundsätzlich nichts entscheiden kann, steht das mit Begründung dabei.
Nr.
Kriterium
Ergebnis
Anhang 2aschwarze Liste
Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
Ein Siegel darf nur werben, wenn dahinter ein Zertifizierungssystem steht oder eine staatliche Stelle es festgesetzt hat. Ein selbst entworfenes Blatt-Logo ist kein Siegel in diesem Sinn.
So prüfen Sie es selbst: Gehen Sie jedes Siegel auf Ihrer Seite durch und suchen Sie die Stelle, an der steht, wer es vergibt und nach welchen Kriterien. Finden Sie sie nicht, ist es keins.
Ob ein Siegelbild zu einem echten Zertifizierungssystem gehört, lässt sich am Bild nicht ablesen. Wir erkennen weder das Siegel zuverlässig noch das System dahinter.
bitte selbst prüfen
Anhang 4aschwarze Liste
Allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene Umweltleistung
Wörter wie umweltfreundlich, ökologisch oder grün dürfen nur stehen, wenn direkt daneben erklärt wird, worauf sie sich stützen, oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist.
11 Fundstellen, siehe oben.
Handlungsbedarf
Anhang 4bschwarze Liste
Aussage über das ganze Produkt, gemeint ist ein Teil
Wer nur die Verpackung umgestellt hat, darf nicht das Produkt als umweltfreundlich bewerben. Die Aussage muss sich auf das beziehen, was tatsächlich gemeint ist.
So prüfen Sie es selbst: Fragen Sie zu jeder Aussage: Gilt das für alles, was ich hier verkaufe, oder nur für einen Teil? Gilt es nur für einen Teil, muss der Teil danebenstehen.
Ob sich eine Aussage auf das Produkt oder nur auf einen Teil bezieht, ergibt sich aus dem Sinn des Satzes und aus dem, was im Unternehmen wirklich geändert wurde. Beides steht nicht im Quelltext.
bitte selbst prüfen
Anhang 4cschwarze Liste
Klimaneutralität durch Kompensation
Eine Aussage, die sich auf den Ausgleich von Emissionen stützt und dem Produkt deshalb neutrale oder positive Auswirkungen zuschreibt, ist ab dem 27. September 2026 unzulässig, unabhängig von jeder Erläuterung.
11 Fundstellen, siehe oben.
Handlungsbedarf
Anhang 10aschwarze Liste
Werbung mit gesetzlich ohnehin verpflichteten Merkmalen
Was das Gesetz ohnehin verlangt, darf nicht als Vorzug beworben werden.
So prüfen Sie es selbst: Gehen Sie Ihre Werbeaussagen durch und fragen Sie zu jeder: Müsste ich das ohnehin? Dann ist es kein Vorzug.
Ob ein beworbenes Merkmal gesetzlich verpflichtend ist, hängt vom Produkt und seiner Vorschrift ab. Das kann eine Textprüfung nicht entscheiden.
bitte selbst prüfen
§ 5 Abs. 3 Nr. 4Irreführung
Versprechen für die Zukunft ohne Umsetzungsplan
Wer mit einer künftigen Umweltleistung wirbt, braucht klare, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten Plan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und externer Überprüfung.
11 Fundstellen, siehe oben.
Handlungsbedarf
§ 5 Abs. 2 Nr. 1Irreführung
Irreführung über ökologische Merkmale
Die ökologischen Merkmale und die Zirkularitätsaspekte einer Ware, also Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, zählen ausdrücklich zu den wesentlichen Merkmalen, über die nicht getäuscht werden darf.
So prüfen Sie es selbst: Prüfen Sie Ihre Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit gegen das, was Sie belegen können.
Ob eine Angabe über Haltbarkeit oder Reparierbarkeit stimmt, lässt sich nur am Produkt prüfen, nicht an seiner Beschreibung.
bitte selbst prüfen
§ 5b Abs. 3aIrreführung
Vergleichsdienst ohne offengelegte Methode
Wer Produkte nach ökologischen oder sozialen Merkmalen vergleicht, muss die Vergleichsmethode offenlegen, ebenso die verglichenen Produkte und ihre Lieferanten.
So prüfen Sie es selbst: Vergleichen Sie auf Ihrer Seite Produkte nach Umwelt- oder Sozialmerkmalen? Dann muss die Methode dort erklärt sein.
Ob eine Seite ein Vergleichsdienst im Sinne der Vorschrift ist, hängt vom Geschäftsmodell ab und nicht vom Quelltext.
bitte selbst prüfen
Anders als beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier keine technische Norm, an der gemessen wird: Die UWG-Novelle zählt ihre Tatbestände selbst auf. Maßgeblich sind der Anhang zu § 3 Absatz 3 (die schwarze Liste, ohne jede Abwägung unzulässig) sowie die §§ 5 und 5b für die Irreführung. Grundlage ist der Verkündungstext im Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2026, nicht eine Zusammenfassung.
Gesehen, aber nicht gewertet
Die folgenden Angaben bleiben außerhalb der Wertung.
Der Grund steht beim jeweiligen Hinweis. Sie zählen nicht in die Punktzahl,
nicht in die bewerteten Funde und nicht in Ihre Aufgabenliste.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.
Auf dieser Seite steht neben einer Umweltaussage eine Erläuterung oder ein Verweis. Wir haben gemessen, DASS dort etwas steht, und nicht beurteilt, ob es ausreicht: ob die genannte Zahl stimmt, ob ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht und ob eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, ist eine Rechts- und Sachfrage. Diese Stellen bleiben ohne Wertung, sie zählen weder in die Punktzahl noch in die Ampel.