Werbewahr · Umweltaussagen prüfen
Was Ihre Werbung verspricht,
muss sie auch halten.
„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“: Wir finden die Aussagen auf Ihrer Website und zeigen, was unmittelbar daneben steht.
Wortlaut statt Vermutung · Kostenloser Kurzbericht
Beispiel · Fund 03
Klimaneutral durch Ausgleich
Gefunden auf /produkte/isolierflasche
Empfohlene Maßnahme
Die Aussage und ihren Bezug zur Kompensation prüfen und konkretisieren.
02 · Aussage gegen Erläuterung
Behaupten kann das jeder.
Entscheidend ist auch, wie die Aussage konkretisiert wird. Sehen Sie sich drei unterschiedliche Beispiele an.
Was die Website sagt
„Umweltfreundlich.“Allgemeine Umweltaussage
Was daneben steht
Keine konkrete Erläuterung an dieser Stelle.
Nächster Schritt
Benennen Sie die konkrete Eigenschaft und worauf sie sich bezieht.
Fiktive Beispiele zur Funktionsweise. Ob ein Beleg inhaltlich trägt, entscheidet diese technische Prüfung nicht.
Wie Aussage und Erläuterung verglichen werden
Was Ihre Seite behauptet
- Der Satz mit der Umweltaussage, im Wortlaut
- Auf welcher Seite und wie oft er steht
- Ob es eine pauschale Aussage ist oder eine über Kompensation
- Ob er sich auf heute bezieht oder auf ein Ziel in der Zukunft
Was daneben steht
- Ob eine Erläuterung im selben Absatz steht
- Ob ein Verweis dorthin führt, und wohin genau
- Ob eine Prüfnummer dabeisteht, etwa DE-ÖKO-001
- Ob die Erläuterung nur in einer Fußnote am Seitenende steht
Wir schreiben nirgends, eine Aussage sei unwahr. Der Bericht zeigt, was dasteht und was daneben fehlt. Ob Ihr Beleg inhaltlich ausreicht, ist eine Rechtsfrage, und die beantworten wir nicht.
03 · Der Prüfweg
Ein Wort auf Ihrer Seite.
Ein Befund mit Kontext.
Wir suchen auf Produktseiten, in Werbetexten und Versandhinweisen. Der Bericht bewahrt den Wortlaut und nennt die konkrete Adresse.
- 01
Aussage finden
Pauschale Umweltaussagen, Kompensation und Zukunftsversprechen.
- 02
Umfeld untersuchen
Erläuterungen, Verweise und Prüfnummern unmittelbar bei der Aussage.
- 03
Grenzen benennen
Ob ein Nachweis inhaltlich genügt, bleibt eine gesonderte Prüfung.
Ihr Prüfbericht
Aus Werbeaussagen werden klare Prüfaufgaben.
Der Wortlaut bleibt erhalten. Sie sehen, wo die Aussage steht, was daneben steht und was Sie als Nächstes prüfen sollten.
- Die drei schwersten Funde mit genauer Fundstelle
- Prüfgrundlage und konkrete Maßnahme zu jedem Fund
- Einordnung Ihrer Pflicht und Anzahl weiterer Auffälligkeiten
Ohne Konto. Im Browser und als PDF.
Der vollständige Bericht · 119 Euro einmalig
Alle Funde, der vollständige Prüfkatalog, der Abgleich Ihrer Aussagen mit ihrem Umfeld und eine priorisierte Aufgabenliste. Ohne Abo. Endpreis, Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben.
Der vollständige Bericht ist noch nicht zum Kauf freigeschaltet. Lassen Sie sich zum Start einmalig benachrichtigen.
Interaktive Beispielansicht
Prüfbericht
ihre-website.de
● Pflicht voraussichtlich relevantErheblicher Handlungsbedarf
1 kritisch · 5 Ursachen · 117 Fundstellen
Beispielbefund
Umweltaussage ohne Spezifizierung
Die Werbung nennt eine Umwelteigenschaft, ohne sie im selben sichtbaren Zusammenhang zu konkretisieren.
Startseite
Einleitungstext
UWG
Umweltaussagen
Aussage konkretisieren und nachprüfbar machen.
Aus der Praxis · Messreihe vom 4. September 2026
100 Auftritte. Jede Fundstelle gelesen.
87 Auftritte erreicht. 450 eindeutige Sätze im dokumentierten Prüflauf einzeln gegengelesen.
Die Stichprobe ist zusammengestellt und nicht repräsentativ. Daraus folgt keine Trefferquote für den deutschen Markt.
Maßstab & Grenzen
Der Maßstab steht neben der Aussage.
Gemessen wird am UWG in der Fassung, die am 27. September 2026 in Kraft tritt. Es setzt die europäische EmpCo-Richtlinie um und verbietet pauschale Umweltaussagen ohne Beleg. Nicht zu verwechseln mit der separaten Green-Claims-Richtlinie, die bis heute nicht verabschiedet ist.
Was die Prüfung auf Ihrer Website untersucht
- Wörter wie umweltfreundlich, ökologisch, klimafreundlich
- Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation
- Versprechen für die Zukunft, etwa „bis 2030 klimaneutral“
- Ob neben der Aussage eine Erläuterung steht
- Ob ein Verweis auf die Erläuterung führt und wohin
- Ob eine Prüfnummer dabeisteht, etwa DE-ÖKO-001
- Ob die Erläuterung nur in einer Fußnote steht
- Angaben in Fußzeilen, Versandhinweisen und Bestellstrecke
3 von 8 Tatbestände mit automatischer Prüfung
Alle 8 Tatbestände und den Prüfmaßstab ansehen
UWG in der Fassung ab dem 27. September 2026. Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG sowie §§ 5 und 5b UWG
Anhang 2a
Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem
Ein Siegel darf nur werben, wenn dahinter ein Zertifizierungssystem steht oder eine staatliche Stelle es festgesetzt hat. Ein selbst entworfenes Blatt-Logo ist kein Siegel in diesem Sinn.
Manuelle Prüfung erforderlich
Anhang 4a
Allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene Umweltleistung
Wörter wie umweltfreundlich, ökologisch oder grün dürfen nur stehen, wenn direkt daneben erklärt wird, worauf sie sich stützen, oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen ist.
Automatische Prüfungen vorhanden
Anhang 4b
Aussage über das ganze Produkt, gemeint ist ein Teil
Wer nur die Verpackung umgestellt hat, darf nicht das Produkt als umweltfreundlich bewerben. Die Aussage muss sich auf das beziehen, was tatsächlich gemeint ist.
Manuelle Prüfung erforderlich
Anhang 4c
Klimaneutralität durch Kompensation
Eine Aussage, die sich auf den Ausgleich von Emissionen stützt und dem Produkt deshalb neutrale oder positive Auswirkungen zuschreibt, ist ab dem 27. September 2026 unzulässig, unabhängig von jeder Erläuterung.
Automatische Prüfungen vorhanden
Anhang 10a
Werbung mit gesetzlich ohnehin verpflichteten Merkmalen
Was das Gesetz ohnehin verlangt, darf nicht als Vorzug beworben werden.
Manuelle Prüfung erforderlich
§ 5 Abs. 3 Nr. 4
Versprechen für die Zukunft ohne Umsetzungsplan
Wer mit einer künftigen Umweltleistung wirbt, braucht klare, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten Plan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und externer Überprüfung.
Automatische Prüfungen vorhanden
§ 5 Abs. 2 Nr. 1
Irreführung über ökologische Merkmale
Die ökologischen Merkmale und die Zirkularitätsaspekte einer Ware, also Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, zählen ausdrücklich zu den wesentlichen Merkmalen, über die nicht getäuscht werden darf.
Manuelle Prüfung erforderlich
§ 5b Abs. 3a
Vergleichsdienst ohne offengelegte Methode
Wer Produkte nach ökologischen oder sozialen Merkmalen vergleicht, muss die Vergleichsmethode offenlegen, ebenso die verglichenen Produkte und ihre Lieferanten.
Manuelle Prüfung erforderlich
Eine vorhandene automatische Prüfung deckt ein Kriterium nicht zwingend vollständig ab. Der konkrete Bericht legt Ausfälle und Grenzen offen.
Ihre Prüfung
Welche Aussagen stehen auf Ihrer Website?
Automatisierte Prüfung Ihrer Umweltaussagen nach dem UWG.
Das UWG kennt keine Ausnahme für kleine Betriebe
Anders als beim Barrierefreiheitsgesetz gibt es hier keine Umsatz- oder Beschäftigtenschwelle: Das UWG gilt für jede geschäftliche Handlung, auch für die Einzelunternehmerin. Entscheidend ist etwas anderes, und deshalb beginnt jede Prüfung mit drei Fragen: ob sich Ihre Werbung an Verbraucher richtet, und ob Sie überhaupt mit Umwelteigenschaften werben. Wenn nicht, steht genau das im Bericht.
Die Einordnungsfragen klären zunächst, ob die geprüften Pflichten voraussichtlich auf Sie zutreffen. Der Kurzbericht ist kostenlos und steht anschließend im Browser bereit.
Fragen & Antworten
Bevor Sie starten.
Gilt das schon?
Nein. Das Gesetz ist am 19. Februar 2026 verkündet worden und tritt am 27. September 2026 in Kraft. Wer heute behauptet, pauschale Umweltaussagen seien bereits verboten, irrt. Schon heute kann eine Werbung mit „klimaneutral“ aber irreführend sein, wenn nicht erklärt wird, wie die Klimaneutralität erreicht wird.
Ist das die Green-Claims-Richtlinie?
Nein, und diese Verwechslung ist verbreitet. Es geht um die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und ihre Umsetzung im UWG. Die separate Green-Claims-Richtlinie ist ein anderer, bis heute nicht verabschiedeter Vorschlag.
Was kann Ihre Prüfung nicht?
Wir finden Umweltaussagen und messen, ob an derselben Stelle ein Beleg steht. Ob dieser Beleg inhaltlich ausreicht, ist eine Rechtsfrage, und die beantworten wir nicht. Der Bericht sagt das an genau der Stelle, an der es zählt, statt es zu überspielen.
Arbeitet der Scanner mit künstlicher Intelligenz?
Nein. Derselbe Scan liefert denselben Befund, jederzeit nachprüfbar. Ein Modellurteil wäre bei jedem Lauf ein anderes und vor einem Gericht nichts wert.
Was kostet das?
Der einmalige Bericht kostet 119 Euro. Endpreis, Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben. Die laufende Überwachung kostet 19 Euro im Monat.
Automatisierte technische Messungen zeigen Auffälligkeiten. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Zertifizierung. Nicht automatisch prüfbare Anforderungen bleiben ausdrücklich offen.
